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1. Allgemeines:
Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von pmc sind Bestandteil aller – schriftlich geschlossenen - Verträge und gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die pmc erbringt.
2. Angebote/Auftragserteilung:
Die Angebote von pmc sind frei bleibend und unverbindlich. Preise gelten Netto, in Euro, und ohne Steuern und Abgaben.
Aufträge müssen schriftlich (Brief, e-Mail) erfolgen.
3. Vertragsumfang und Gültigkeit:
Aufträge und Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher und
firmenmäßiger Zeichnung durch pmc rechtsgültig.
4. Preise, Steuern und Gebühren:
Preise gelten Netto, in Euro, und ohne Steuern und Abgaben.
Preiserhöhungen, die sich im Zuge der Auftragsabwicklung durch Leistungen Dritter (z.B. Papierpreiserhöhungen bei Druckereien, Lohnsteigerungen im grafischen Gewerbe, Erhöhung von Transport- oder
Umweltabgaben etc.) ergeben, werden von pmc an den/die Auftraggeber/in weitergegeben.
5. Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt:
Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
Der/die Auftraggeber/in ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen
Bemängelungen zurückzuhalten.
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von pmc.
6. Urheberrecht und Copyright:
Das Urheberrecht für alle von pmc erstellten Arbeiten (Grafiken,
Internetseiten, Inhalte etc.) bleibt allein bei pmc.
Mit der vollständigen Bezahlung erwirbt der/die Auftraggeber/in die
Nutzungsrechte.
Die darüber hinaus gehende Verwendung der Arbeiten zu kommerziellen
Zwecken ist ohne ausdrückliche Zustimmung von pmc nicht gestattet.
7. Lieferzeit:
Liefertermine müssen vereinbart sein. Lieferfristen werden
unterbrochen durch Verweilzeiten beim/der Auftraggeber/in sowie
Änderungen des Auftrages. Im Fall von Lieferverzug durch pmc ist
der/die Auftraggeber/in erst nach Stellung einer Nachfrist von
mindestens 14 Tagen zur Ausübung der ihm/ihr zustehenden gesetzlichen
Rechte berechtigt.
8. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen:
Korrekturen sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten, soferne
sie 5% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten. Darüber
hinaus gehende gewünschte Änderungen bedürfen der Schriftform.
Erteilt der/die Auftraggeber/in nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe
eine detaillierte schriftliche Mängelrüge, so gilt der Auftrag als
erfüllt und das Projekt als abgenommen bzw. freigegeben. (Keine
Unterbrechung durch Urlaubszeit.)
9. Haftung/Datensicherheit:
pmc übernimmt keine Haftung für vom/von der Auftraggeber/in zur Verfügung gestellte Inhalte und Materialien und haftet im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften für Schäden nur dann, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. pmc übernimmt auch keine Haftung für zur Verfügung gestelltes Material (Bilder, Datenträger, Info-Material etc.), das nicht innerhalb Monatsfrist nach Auftragserledigung vom/von der Auftraggeber/in zurückgefordert wird. Der/die Auftraggeber/in hält pmc von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Werden an pmc schriftlich
oder elektronisch Daten geliefert, so hat der/die Auftraggeber/in Sicherheitskopien herzustellen.
10. Loyalität:
Die Vertragspartner/innen verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie unterlassen – auch über Dritte - Abwerbung und Beschäftigung von Mitarbeiter/inne/n sowie in die Erstellung des
beauftragten Objekts eingebundener Partner-Unternehmen von pmc während
der Laufzeit des Vertrages und darüber 12 Monate hinaus. Für Verstöße entrichtet der jeweilige Vertragspartner einen Schadenersatz in der
Höhe von 40 Prozent der gesamten Auftragssumme.
11. Datenschutz, Geheimhaltung:
pmc verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des §20
Datenschutzgesetz.
12. Wirksamkeit/Änderungen bei den AGB und Kosten/Entgelten:
Der Eintritt von Rechtsunwirksamkeit bei einer oder mehrerer in dieser
AGB enthaltenen Bestimmungen berührt nicht die anderen Bestimmungen
dieser AGB. Änderungen dieser AGB sowie von Kosten und Entgelten werden dem
Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn
ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widersprochen wird.
Im Falle des Rücktritts von einem Auftrag sind durch den/die
Auftraggeber/in alle bereits erbrachten Leistungen – auch wenn sie
nicht übernommen wurden - zu bezahlen.
13. Gerichtsstand/Schlussbestimmungen:
Es gelten die zwischen Vollkaufleuten österreichischen gesetzlichen
Bestimmungen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlungen ist das für den
Geschäftssitz des Auftragnehmers örtlich zuständige Gericht.
Als Gerichtsstand gilt St. Pölten als vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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